© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1025301

Redaktion FORUM Media - Albert Scherzer | Glossar

Lieferaufträge

Gem § 6 BVergG 2018 handelt es sich bei Lieferaufträgen um entgeltliche Verträge, deren Vertragsgegenstand der Kauf, das Leasing, die Miete, die Pacht oder der Ratenkauf von Waren ist. Der Begriff schließt auch Nebenarbeiten wie das Verlegen und die Installation ein. Die Definition der „Ware“ lässt sich aus der Vergaberechtsrichtlinie (RL 2014/24/EU) ableiten und ist in zahlreichen EuGH-Urteilen spezifiziert worden, insbesondere in Hinblick auf die Abgrenzung zur „Dienstleistung“ (siehe zB EuGH 30.4.1974, C-155/73, Sacchi). Beispiele sind die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen oder das Leasing von Firmen-Kfz.