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5.3.7 Nachhaltige Sonderbestimmungen im Vergaberecht
Im Vergaberecht finden sich auch Sonderbestimmungen zur Einhaltung von Nachhaltigkeitsaspekten bei der Leistungsbeschaffung, wie insbesondere bei der Beschaffung von Straßenfahrzeugen. Hier gelten besondere Anforderungen an den Leistungsgegenstand zum einen für die Beschaffung sämtlicher Straßenfahrzeuge durch öffentliche Auftraggeber und zum anderen für die Beschaffung von Dienstleistungen mittels Straßenfahrzeug mit einer gesetzlichen Mindestquote an sauberen bzw emissionsfreien Straßenfahrzeugen. Die Festlegung von bestimmten Anforderungen bei der Beschaffung von Straßenfahrzeugen ist vergaberechtlich begründet. • [Fußnote: § 94 BVergG 2018 iVm ErläutRV 69 BlgNr 26 GP zu § 94; Casati in Gölles/Casati, BVergG 2018 § 94.] Eine Nichterfüllung der Anforderungen kann durch die jeweiligen Bieter im Vergabeverfahren bekämpft werden. Im Gegensatz dazu beziehen sich die gesetzlich zu erfüllenden Mindestquoten nicht auf das einzelne Beschaffungsvorhaben und fehlt diesen daher eine vergaberechtliche Begründung. • [Fußnote: Casati, Nachhaltige Beschaffung, Ihre vergaberechtlichen Grundlagen und Herausforderungen, ZVB 2023/4.]