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5.3.5 Nachhaltigkeit und Wahl des Vergabeverfahrens
Auftraggeber können aus einer Vielzahl an unterschiedlichen Verfahrensarten wählen. Nachhaltigkeitsaspekte können jedenfalls in allen zur Verfügung stehenden Verfahrensarten berücksichtigt werden. Es gibt aber Verfahrensarten, die mehr Flexibilität zulassen und damit besonders gut zur Förderung der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung geeignet sind. Dazu zählt etwa das Verhandlungsverfahren, • [Fußnote: Vgl § 31 Abs 5 und 6 sowie zur Zulässigkeit § 34 BVergG 2018.] bei dem über Nachhaltigkeitsaspekte auch noch verhandelt werden kann und erforderlichenfalls (in bestimmten Grenzen) die Ausschreibung nachgeschärft werden kann.