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Redaktion FORUM Media - Sophie Rendl | Glossar

Öffentliches Unternehmen/Öffentlicher Auftraggeber

Unter einem öffentlichen Unternehmen ist jedes Unternehmen zu verstehen, auf das ein öffentlicher Auftraggeber oder ein öffentlicher Sektorenauftraggeber unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. Öffentliche Auftraggeber sind gem § 4 Abs 1 BVergG der Bund, die Länder, die Gemeinden sowie Gemeindeverbände. Dazu zählen auch Einrichtungen, die speziell zur Erfüllung von nicht gewerblichen Aufgaben im Allgemeininteresse gegründet wurden und zumindest teilrechtsfähig sind. Diese Einrichtungen werden überwiegend von den genannten öffentlichen Auftraggebern oder ähnlichen Institutionen finanziert oder stehen unter deren Aufsicht. Zudem gehören Verbände, die aus einem oder mehreren dieser öffentlichen Auftraggeber bestehen, ebenfalls zu den öffentlichen Auftraggebern.