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Horst Lesacher | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.17.6 Optionale Leistungen

Öffentliche Auftraggeber führen in ihren Leistungsbeschreibungen neben Hauptpositionen, die ohne jeden Vorbehalt zur Ausführung gelangen sollen, häufig auch optionale Leistungspositionen (Eventualpositionen) an, über deren Verwendung sie erst nach Angebotskenntnis entscheiden oder sogar erst während der Auftragsausführung darauf zurückgreifen wollen (zB werden neben Krankenbetten auch Nachtkästchen optional ausgeschrieben).

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