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1.1 Einleitung
Der Begriff Public Private Partnership („PPP“) ist weder im EU-Recht noch im österreichischen Recht definiert, sodass die einzelnen PPP-Modelle erst unter die jeweiligen Tatbestände des Vergaberechts subsumiert werden müssen. Ganz allgemein werden unter PPP längerfristige Vertragsbeziehungen zwischen der öffentlichen Hand und Privatunternehmen verstanden, in deren Rahmen dem privaten Partner Aufgaben im Bereich Finanzierung, Bau, Renovierung, Betrieb bzw Unterhalt einer Infrastruktur oder die Bereitstellung einer Dienstleistung – zumindest teilweise – übertragen werden.