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Horst Lesacher | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.17.8 Rahmenvereinbarung

Der öffentliche Auftraggeber hat bereits in der Bekanntmachung oder – sofern ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung durchgeführt wird – in der Aufforderung zur Angebotsabgabe anzugeben, ob eine Rahmenvereinbarung mit einem einzigen oder mit mehreren Unternehmen abgeschlossen wird. Es empfiehlt sich für den öffentlichen Auftraggeber durchaus von der Möglichkeit einer Rahmenvereinbarung Gebrauch zu machen.

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