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Dokument-ID: 1007076
5 Systematische Erstellung von Ausschreibungsunterlagen
Eine zentrale Tätigkeit bei der Fertigstellung der Ausschreibungsunterlagen ist die Erstellung der Leistungsbeschreibung. Die Beschreibung der Leistung kann gem § 103 BVergG 2018 wahlweise konstruktiv oder funktional erfolgen. Bei einer konstruktiven Leistungsbeschreibung ist die Leistung eindeutig und vollständig zu beschreiben. Bei einer funktionalen Leistungsbeschreibung ist die Leistung als Aufgabenstellung durch Festlegung von Leistungs- oder Funktionsanforderungen zu beschreiben.