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Redaktion FORUM Media | Glossar

Teilnahmeantrag

Ein Teilnahmeantrag ist die Mitteilung eines Unternehmers, an einem Vergabeverfahren teilnehmen zu wollen. Der Teilnahmeantrag hat insbesondere die in den Ausschreibungsunterlagen geforderten Nachweise zu enthalten. Ein Teilnahmeantrag ist auszuscheiden, wenn die Eignung des Unternehmers nicht gegeben ist. Ein Unternehmer, der einen Teilnahmeantrag gestellt hat, wird als Bewerber bezeichnet.