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Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1.2 Umfang des Schadenersatzanspruchs

Definitionen

Das Schadenersatzrecht differenziert zwischen dem Vertrauensschaden (negatives Vertragsinteresse) und dem Erfüllungsschaden (positives Vertragsinteresse). Bei beiden Kategorien handelt es sich um Vermögensschäden. Dabei kann weiters zwischen einem eingetretenen Schaden und entgangenem Gewinn differenziert werden. Diese Begrifflichkeiten sind auch für die Frage, in welchem Umfang Schadenersatzansprüche wegen Verletzung von vergaberechtlichen Vorschriften geltend gemacht werden können, von Bedeutung.

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