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Dokument-ID: 1145675
2.3.2 Voraussetzungen von öffentlich-öffentlichen Kooperationen
Es sind drei wesentliche Voraussetzungen zu erfüllen, welche in der gegenständlichen Entscheidung präzisiert wurden:
- Der Vertrag muss eine Zusammenarbeit zwischen den beteiligten öffentlichen Auftraggebern begründen oder implementieren.
- Die Implementierung dieser Zusammenarbeit muss ausschließlich durch öffentliche Interessen bestimmt sein.
- Die beteiligten öffentlichen Auftraggeber dürfen auf dem offenen Markt weniger als 20 % der durch die Zusammenarbeit erfassten Tätigkeiten erbringen.