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Dokument-ID: 1007220
10.1 Warn- und Prüfpflicht nach dem ABGB
Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch kennt solche Prüfpflichten bzw Obligationen erst nach dem erfolgen Vertragsabschluss. Die Bestimmungen des ABGB sind aus diesem Standpunkt für den Bieter noch nicht direkt interessant, sehr wohl aber dann, wenn der Zuschlag bereits erfolgt ist.