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Redaktion FORUM Media | Glossar

Wettbewerblicher Dialog

Bei einem wettbewerblichen Dialog wird eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmern öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert und dann führt ein Auftraggeber mit ausgewählten geeigneten Bewerbern einen Dialog über alle Aspekte des Auftrages. Zu Beginn des wettbewerblichen Dialogs wird vom Auftraggeber der Bedarf beschrieben. Im Rahmen der Dialogphase werden die konkreten Leistungen, die den Bedarf decken sollen, erarbeitet. Ziel des Dialoges ist es, eine oder mehrere der Ausschreibung entsprechende Lösung oder Lösungen zu ermitteln, auf deren Grundlage die jeweiligen Teilnehmer zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Ein wettbewerblicher Dialog kann vom Auftraggeber immer dann gewählt werden, wenn ein Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung zulässig wäre. Komplexere Vorhaben stellen öffentliche Auftraggeber vor die Herausforderung, die Mittel zu bestimmen, die ihrem Bedarf gerecht werden, und gleichzeitig zu beurteilen, welche technischen sowie finanziellen und rechtlichen Lösungen der Markt bietet. In solchen Fällen ist der wettbewerbliche Dialog das geeignete Verfahren, da er sowohl den Wettbewerb zwischen den Wirtschaftsteilnehmern sichert als auch den Auftraggebern ermöglicht, alle Aspekte des Auftrags mit jedem ausgewählten Unternehmen zu besprechen. Die Wahl des wettbewerblichen Dialogs als Vergabeverfahren ist zulässig, sofern eine der in § 34 BVergG 2018 genannten Voraussetzungen erfüllt ist.