© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1007890

Martin Führer | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.4.8 Widerruf

Das BVergG kennt nur zwei Möglichkeiten zur Beendigung eines Vergabeverfahrens: Widerruf oder Zuschlag (§ 146 Abs 1 BVergG). Kann kein Zuschlag erfolgen (etwa mangels Angeboten) oder soll – bei entsprechender sachlicher Begründung – kein Zuschlag erfolgen, muss bzw kann das Verfahren widerrufen werden.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Auftraggeber-Handbuch zum BVergG 2018 in unserem Shop! Zum Shop