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4.6.2 Zentrale Neuerungen im Detail
Wasserstoff und Grüngas
Mit Inkrafttreten der neuen Regelungen wird die Förderung der Errichtung von Elektrolyseanlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder synthetisches Gas durch einen Investitionszuschuss möglich. Dieser Investitionszuschuss betrifft Anlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder synthetisches Gas über 0,5 Megawatt, vorausgesetzt, diese werden nur mit erneuerbarem Strom betrieben und nur zur Produktion von erneuerbarem Gas genutzt. Dabei ist das Limit von jährlichen Fördermitteln mit EUR 40 Mio festgesetzt. Dabei ist die Reihung der Anträge anhand von Kriterien in Bezug auf den Einsatzzweck des Gases oder die Höhe der Treibhausgaseinsparungen möglich. Es kommt auch künftig zu keiner Entrichtung des Netzzutrittsentgelts für Anlagen bis zu einem Netzanschlussquotienten von 200 lfm/MWel vereinbarter Leistung (sofern diese nicht in das Gasnetz einspeisen). Kommt es zur Überschreitung, müssen für die darüber hinausgehenden Leitungslängen 50 % der Kosten vom Betreiber der Anlage getragen werden.