© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1007936

Martin Führer | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.10.2 Zusätzliche Möglichkeit bei Bau- und Dienstleistungsaufträgen

Zusatz- und Wiederholungsaufträge (§ 35 Abs 1 Z 5 und § 37 Abs 1 Z 6 BVergG)

Bei Zusatzaufträgen wurden in der Praxis bisweilen durchaus kreative (Argumentations-)Anstrengungen unternommen, um diese Zusatzaufträge an den gleichen Unternehmer vergeben zu können (Stichwort „50 %-Vergabe“). Die Möglichkeit, bis zur Hälfte des Wertes des ursprünglichen Auftrages unter bestimmten Voraussetzungen ein Verhandlungsverfahren mit dem bisherigen Vertragspartnern zu führen, stellt nunmehr keinen eigenen Anwendungsfall für das Verhandlungsverfahren dar. Solche Zusatzaufträge sind – mit ähnlichen Voraussetzungen – nun als mögliche unwesentliche Änderung des ursprünglichen Vertrages während der Laufzeit nach den Anforderungen des § 365 BVergG zu beurteilen und gegebenenfalls ohne erneute Durchführung eines Vergabeverfahrens (also auch nicht eines Verhandlungsverfahrens) zulässig.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Auftraggeber-Handbuch zum BVergG 2018 in unserem Shop! Zum Shop