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Dokument-ID: 1007421
4 Zuschlagserteilung- und Zuschlagsfrist
Unmittelbar nach Ablauf der Stillhaltefrist kann der öffentliche Auftraggeber bzw die vergebende Stelle die Zuschlagserteilung versenden. Die Zuschlagserteilung ist die an den Bieter gerichtete schriftliche Erklärung, sein Angebot anzunehmen (§ 2 Z 50 BVergG 2018). Sie stellt den letzten Akt (abgesehen von Bekanntmachungsverpflichtungen) des Vergabeverfahrens dar.