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Anna-Maria Jukičić | Praxiswissen | Fachbeitrag

8 Bedeutung des IFG für Auftraggeber nach dem BVergG 2018

Paradigmenwechsel zur Informationsfreiheit

Mit dem Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) am 1. September 2025 wurde ein Systemwechsel hinsichtlich des Zugangs zu staatlichen Informationen durchgeführt. Die bis dahin geltende Amtsverschwiegenheit wurde durch ein System der grundsätzlich proaktiven Informationsveröffentlichung sowie ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht auf Informationszugang nach Art 22a B-VG ersetzt. • [Fußnote: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/informationsfreiheitsgesetz.html (zuletzt abgerufen am: 29.04.2026).]  Ziel dieser Neuregelungen ist es, staatliche Transparenz zur Regel zu machen und Geheimhaltung auf sachlich gerechtfertigte Ausnahmefälle zu beschränken. • [Fußnote: Vgl ErlRV 2238 BlgNR 27. GP 1.] 

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