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Dokument-ID: 1009488
Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018)
§ 191. Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Innovationspartnerschaften
Der geschätzte Auftragswert einer Innovationspartnerschaft ist der geschätzte Gesamtwert der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten während sämtlicher Phasen der geplanten Innovationspartnerschaft sowie der im Rahmen der Innovationspartnerschaft zu entwickelnden und in weiterer Folge zu beschaffenden Waren, Dienst- oder Bauleistungen.