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Dokument-ID: 1242183
7.13.3 Abänderungsangebote
Ein Abänderungsangebot ist gemäß § 2 Z 1 BVergG 2018 ein Angebot eines Bieters, das im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung eine lediglich geringfügige technische, jedoch gleichwertige Änderung (zB bei der Materialwahl, in der Regel auf Positionsebene) beinhaltet. Abänderungsangebote können sich also nur auf technische Aspekte von Teilen der ausgeschriebenen Leistung beziehen (§§ 125 Abs 5 bzw 292 Abs 5 BVergG 2018).