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Dokument-ID: 1242784
10.3.8 Ablauf des Verfahrens vor den Landesverwaltungsgerichten
Vorweg ist festzuhalten, dass die Landesverwaltungsgerichte bei der Überprüfung von Anträgen – auch gebunden durch formalistische Bestimmungen in den Landesvergaberechtsschutzgesetzen – oftmals einen strengen Standpunkt einnehmen. Der rechtsrichtigen Gestaltung von Anträgen und der Einhaltung sämtlicher Zulässigkeitsvoraussetzungen kommt daher entscheidende Bedeutung zu.