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Beatrix Lehner - Georg Streit - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.1.1 Allgemeines

Unter dem Begriff „Eignung“ wird im vergaberechtlichen Zusammenhang das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen iSd § 78 Abs 1 BVergG 2018 und das Vorliegen von Befugnis, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit verstanden.

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