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Dokument-ID: 1242748
10.2.2.1 Antrag auf Nichtigerklärung
Vorweg ist festzuhalten, dass das BVwG bei der Überprüfung von Anträgen – auch gebunden durch formalistische Bestimmungen des BVergG – oftmals einen strengen Standpunkt einnimmt. Der rechtsrichtigen Gestaltung von Anträgen und der Einhaltung sämtlicher Zulässigkeitsvoraussetzungen kommt daher entscheidende Bedeutung zu.