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Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.6.1 Burgenländisches Vergaberechtsschutzgesetz (Bgld. VergRSG)

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage bildet das Gesetz vom 14. Dezember 2006 über den Rechtsschutz gegen Entscheidungen im Rahmen der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Burgenländisches Vergaberechtsschutzgesetz – Bgld. VergRSG), LGBl Nr 66/2006.

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