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Neu Dokument-ID: 1242778

Beatrix Lehner - Georg Streit | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.3.5 Entscheidungsfristen

Es ist die Intention des Landesgesetzgebers, dass im Bereich des Vergaberechtsschutzes möglichst rasch Entscheidungen getroffen werden sollen. Aus diesem Grund hat er in diesem Bereich kürzere Entscheidungsfristen als in anderen Materien vorgesehen.

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