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Jacqueline Kachlyr-Poppe - Beatrix Lehner | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.5.4 Ersatzfähigkeit von anwaltlichen Vertretungskosten im Nachprüfungsverfahren

OGH 16.09.2020, 7 Ob 219/19k

Sachverhalt

Der Auftraggeber schrieb im Jahr 2016 unionsweit einen Lieferauftrag für Hygienepapier aus. Während laufender Angebotsfrist hat ein Bieter die Ausschreibungsunterlage angefochten. In weiterer Folge wurde das Vergabeverfahren widerrufen; die dazu ergangene Widerrufsentscheidung wurde nicht angefochten. Der Nachprüfungsantrag des Bieters über die Anfechtung der Ausschreibungsunterlage wurde sodann zurückgewiesen. Der Bieter zog im Nachprüfungsverfahren einen Rechtsvertreter bei, dem für sein Tätigwerden rund 26.000 Euro bezahlt wurden. Der Bieter klagte vor den Zivilgerichten auf Ersatz der Beteiligungskosten am Vergabeverfahren. Die Kosten seien im Nachprüfungsverfahren entstanden, um die „rechtswidrigen und diskriminierenden Ausschreibungsbedingungen zu beseitigen“.

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