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Dokument-ID: 1234880
11.3.8 Feststellungskompetenz gem § 353 Abs 1 Z 2 BVergG 2018 gilt auch bei der Vergabe von Rahmenvereinbarungen
VwGH 26.09.2022, Ra 2021/04/0005
Sachverhalt
Ein Sektorenauftraggeber hat im Juli 2017 ein Prüfsystem bekanntgemacht. Ab Dezember 2017 führte der Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb durch. Gegenstand dieser Ausschreibung war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung in vier Losen. Im Frühjahr 2018 gab der Sektorenauftraggeber den (beabsichtigten) Abschluss von vier Rahmenvereinbarungen bekannt.