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Neu Dokument-ID: 1242181

Beatrix Lehner - Georg Streit | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.13.2.4 Formvorgaben für Alternativangebote

Alternativangebote sind, soweit in der Ausschreibung nicht anders festgelegt, neben einem (Haupt-)Angebot zu legen, sodass der Bieter damit letztlich (zumindest) zwei Angebote legt (§ 96 Abs 2 bzw § 266 Abs 2 BVergG 2018).

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