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Dokument-ID: 1236092
3.1.1 Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern
In Österreich ist die Kompetenz im Bereich des „öffentlichen Auftragswesens“ zwischen dem Bund und den Bundesländern geteilt. Seit dem Inkrafttreten des Art 14b Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) am 1.1.2003 liegt die Kompetenz, das gesamte materielle Vergaberecht zu regeln (also zB die Bestimmungen über die Gestaltung von Ausschreibungsunterlagen und Angeboten, die Regeln für die Angebotsprüfung und Zuschlagserteilung), beim Bundesgesetzgeber.