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Dokument-ID: 1242815
11.2.3 Gesamt-/Losvergabe, kommissionelle Bewertung der „Ästhetik“ und Nicht-Abruf aus einer bestehenden Rahmenvereinbarung
VGW 12.12.2023, VGW-123/074/13226/2023
Das Verwaltungsgericht Wien („VGW“) hat sich mit verschiedenen vergaberechtlichen Fragen beschäftigt; insbesondere waren Rechtsfragen der Gesamt-/Losvergabe, der kommissionellen Bewertung der „Ästhetik“ und des Nicht-Abrufs aus einer bestehenden Rahmenvereinbarung zu analysieren. Zu dieser Entscheidung im Einzelnen: