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Dokument-ID: 1242081
6.1.1 Allgemeines
Die Ausschreibungsunterlagen sind das zentrale Dokument im Laufe des gesamten Vergabeverfahrens. In diesen Unterlagen hat der öffentliche Auftraggeber (bzw Sektorenauftraggeber) im Hinblick auf den Leistungsgegenstand und das Vergabeverfahren einerseits seine Wünsche und Bedürfnisse unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeits- und Umweltverträglichkeitsaspekten zu formulieren, andererseits hat er zugleich jedoch auch die Möglichkeiten der Bieter sowie die Marktsituation zu berücksichtigen.