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Vorwort des Herausgebers

Fast viereinhalb Jahre nach Veröffentlichung der aktuellen Vergaberichtlinien der EU und mehr als zwei Jahre nach Ende der Umsetzungsfrist war es auch in Österreich so weit: Das neue Europäische Regelwerk im Vergaberecht ist in Form der nationalen Umsetzung durch das Vergaberechtsreformgesetz im August 2018 in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat die Systematik des bisherigen Gesetzes weitgehend beibehalten, für die neu geschaffenen Dienstleistungskonzessionen jedoch ein eigenes Regelwerk, das BVergGKonz 2018, erlassen, das das neu geschaffene BVergG 2018 – anstelle des BVergG 2006 – und das BVergGVS 2012 um Regelungen für Konzessionsvergaben im Bau- und Dienstleistungsbereich ergänzt.

In der Folge gab es eine Novellierung, eine weitere war zu Redaktionsschluss der Aktualisierungslieferung vom August 2023 immer noch ausständig (wenn auch schon lange angekündigt). Diese soll neben einer Anpassung an die RL 2019/633 zur Zahlungsfrist für Agrar- und Lebensmittelprodukte auch die Restrukturierungs- und Insolvenz-RL 2019/1023 und den European Accessibility Act/Barrierefreiheit (RL 2019/883) umsetzen und die neuen EU-Standardformulare („eforms“) gemäß Durchführungs-VO der Kommission 2019/1780 integrieren – und vor allem Regelungen zur „nachhaltigen Beschaffung“ (entsprechend dem NAPnaBe – „nationaler Aktionsplan für nachhaltige Beschaffung“) bringen.

Auch der Krieg in der Ukraine hat Auswirkungen auf das Vergaberecht. Seit 09.04.2022 ist es im Rahmen der von der Europäischen Union verhängten Sanktionen gegen Russland, die auch das Vergabewesen betreffen, unter anderem verboten, im Oberschwellenbereich Aufträge und Konzessionen an russische Unternehmen zu vergeben. Das umfasst Bewerber, Bieter, somit auch Beteiligte an einer Bietergemeinschaft, Auftragnehmer sowie Subunternehmer und Lieferanten.

Im Jahr 2023 war für einige Wochen das Ende der innerstaatlichen Schwellenwerteverordnung, die ua den Wert für die Zulässigkeit der Direktvergabe verdoppelt hatte, gekommen. Seit Anfang Februar (vorerst bis Ende 2023) gilt sie aber wieder.

Das Autorenteam hat die aktuellen Regelungen des österreichischen Vergaberechts in den folgenden Kapiteln dieses Handbuchs übersichtlich aufbereitet und die wesentlichsten Regelungen für Praktiker zusammengefasst. Ergänzt werden die Ausführungen um aktuelle Hinweise aus der Judikatur aus Österreich und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und hilfreiche Praxistipps.

Das Autorenteam dieses Werks wird daher weiterhin die nachfolgenden Kapitel vier Mal im Jahr aktualisieren und auf den neuesten Stand bringen. Dabei wird in erster Linie den Bedürfnissen der Praxis, der Anwender des Vergaberechts aufseiten der Auftraggeber und der Bieter Rechnung getragen werden.

Dieses Werk erhebt nicht den Anspruch auf vollständige Darstellung des Stands des wissenschaftlichen Diskurses. Vielmehr soll dieses Buch eine Hilfestellung für den Anwender des Vergaberechts in der Praxis bieten. Dies kann natürlich die Heranziehung des Gesetzestextes niemals gänzlich ersetzen, die Darstellung der notwendigen Abläufe eines Vergabeverfahrens und der damit verbundenen Fragestellungen in den folgenden Kapiteln bietet eine Orientierungshilfe für die Anwendung des Vergaberechts im konkreten Fall. Oftmals wird auch die Beiziehung eines Vergaberechtsexperten bzw externen Beraters notwendig sein, um die nicht immer ganz einfach anzuwendenden Bestimmungen der Vergabegesetze richtig auszulegen und einzusetzen.

Wenn Sie Anregungen für die Verbesserung oder Adaptierung des Werks haben, sind wir dankbar und freuen uns über jeden Hinweis.

RA Mag. Georg Streit, AE (Herausgeber)
und die übrigen Autoren