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11.5.3 Kein Ersatz des „Verlusts der Chance zur Teilnahme an einem rechtskonformen Vergabeverfahren“
OGH 23.03.2021, 1 Ob 226/20x
Sachverhalt
Ein Auftraggeber hat die Beschaffung von Papierhandtüchern öffentlich ausgeschrieben. Es beteiligten sich zwei Unternehmer an der Ausschreibung. Beide Angebote waren ausschreibungswidrig. Der Auftraggeber hat das Vergabeverfahren widerrufen. Einer der beiden Bieter hat gegen die Widerrufsentscheidung einen Nachprüfungsantrag erhoben; der Nachprüfungsantrag wurde abgewiesen. Der Auftraggeber hat zwischenzeitig die Lieferung von Papierhandtüchern für einen begrenzten Zeitraum an einen anderen Unternehmer direkt vergeben. Das Verwaltungsgericht stellte die Rechtswidrigkeit dieser Vorgangsweise fest. Der Bieter, der an der ursprünglichen Ausschreibung teilgenommen hatte, klagte den Auftraggeber auf Ersatz des entgangenen Gewinns, in eventu wurde ein Ersatzanspruch wegen des „Verlusts der Chance zur Teilnahme an einem rechtskonformen Vergabeverfahren“ begehrt, in eventu wurde der Ersatz des im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht entstandenen Aufwands begehrt.