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11.1.1 Grenzüberschreitende Rahmenvereinbarungen
BVwG vom 23.8.2017, W139 2158106-2
Sachverhalt
Die Auftraggeberin hatte eine Rahmenvereinbarung über die Restmüllsammlung im Bereich des Autobahnstraßennetzes über einen Zeitraum von fünf Jahren in Losen ausgeschrieben. Verfahrensgegenständlich war das Los hinsichtlich des Streckennetzes im Bereich des Bundeslandes Tirol. Konkret sollten Abfälle im Bereich des Streckennetzes eingesammelt werden und an die Umladestationen des jeweiligen Abfallwirtschaftsverbandes zu liefern oder durch den Auftragnehmer umweltgerecht zu verwerten bzw zu beseitigen sein. Die wöchentlichen Tourtermine für die Entleerung von Abfallsammelbehältern an Parkplätzen und Rastplätzen konnten, in Abstimmung mit den jeweiligen Autobahnmeistern, einvernehmlich an die tatsächlichen Gegebenheiten bei Bedarf angepasst werden.