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Georg Streit | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1.4 Lieferaufträge

Lieferaufträge sind entgeltliche Aufträge, deren Vertragsgegenstand der Kauf, das Leasing, die Miete, die Pacht oder der Ratenkauf von Waren, mit oder ohne Kaufoption, einschließlich von Nebenarbeiten wie dem Verlegen und der Installation, ist (§ 6 BVergG 2018).

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