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Dokument-ID: 1236098
3.1.4 Öffentliche Auftraggeber als Bieter
Öffentlichen Auftraggebern, die sich selbst als Bieter an Vergabeverfahren beteiligen, steht die Privatwirtschaft skeptisch gegenüber. Die besondere Stellung dieser Bieter ermöglicht es ihnen oft, zu Konditionen anzubieten, die für einen privaten Mitbewerber nicht tragbar sind. Die grundsätzliche Berechtigung öffentlicher Stellen, an Vergabeverfahren teilzunehmen, hat der EuGH klargestellt (EuGH 6.10.2015, C-203/14 – Consaci Sanitori del Manesine).