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Georg Streit | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.3.5.2 Praktische Umsetzung und organisatorische Anforderungen

Die Umsetzung der neuen Transparenzpflichten verlangt von öffentlichen Auftraggebern eine klare organisatorische Verankerung. Transparenz darf sich nicht in rechtlichen Zielbestimmungen erschöpfen – sie muss im operativen Verwaltungshandeln abgebildet werden. Dies erfordert definierte Zuständigkeiten, verlässliche Abläufe und ausreichend geschultes Personal. Zunächst ist eine eindeutige Zuordnung der Verantwortlichkeiten notwendig. Häufig bestehen Unklarheiten darüber, wer innerhalb der Organisation für Auswahl, Prüfung, Freigabe und Veröffentlichung der Informationen zuständig ist. Zur Etablierung eines funktionierenden Transparenzmanagements bietet sich daher die Benennung eines oder mehrerer Transparenzverantwortlicher an.

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