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Dokument-ID: 1242325
8.4.3 Prüfung der Einhaltung der fundamentalen vergaberechtlichen Grundsätze
Des Weiteren hat der öffentliche Auftraggeber auch zu beachten, dass ein Unternehmer, der an der Erarbeitung der Unterlagen für das Vergabeverfahren unmittelbar oder mittelbar beteiligt war, vom Vergabeverfahren auszuschließen ist, sofern durch dessen Teilnahme als Bewerber bzw Bieter der freie und lautere Wettbewerb eingeschränkt möglich wäre.