© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1242380
9.2.1 Rückstellung von Unterlagen
Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, jenen Bietern, die sich dies vorbehalten haben und denen der Zuschlag nicht erteilt wurde, über deren entsprechenden Antrag die zurückzustellenden Ausarbeitungen des Angebots zurückzugeben (§§ 27 Abs 6 bzw 200 Abs 5 BVergG 2018).