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Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1.3 Sachlicher Anwendungsbereich und Ausnahmen vom Geltungsbereich

Das BVergG 2018 gilt für Verfahren zur Beschaffung von Leistungen (Vergabeverfahren). Das sind

  • Lieferaufträge,
  • Bauaufträge,
  • Dienstleistungsaufträge,
  • die Durchführung von Wettbewerben (§ 1 Z 1 bis 3 BVergG).

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