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Neu Dokument-ID: 1242398

Beatrix Lehner - Georg Streit | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.3 Schadenersatz nach dem BVergG 2018

Im Zuge der Vertragserfüllung kommen die schadenersatzrechtlichen Bestimmungen des § 1293 ABGB zur Anwendung.

Für Ansprüche eines übergangenen Bieters oder Bewerbers enthalten die §§ 369 ff BVergG 2018 abweichende Regelungen.

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