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11.5.1 Schadenersatzanspruch sui generis nach zulässigem Widerruf
OGH 23.11.2022, 7 Ob 53/22b
Sachverhalt
Der Auftraggeber schrieb im Jahr 2016 unionsweit einen Lieferauftrag für Hygienepapier aus. Während laufender Angebotsfrist hat ein Bieter die Ausschreibungsunterlage angefochten. In weiterer Folge wurde das Vergabeverfahren widerrufen; die dazu ergangene Widerrufsentscheidung wurde nicht angefochten. Der Widerruf wurde dahingehend begründet, dass (i) keine Mindestabnahmemenge festgelegt wurde, obwohl nunmehr ein Bedarf nach einer solchen gegeben sei, und (ii) dass technische Spezifikationen geändert werden müssten (zB größere Toleranzen bei den Formaten), die bislang den Bieterkreis (unbeabsichtigt) eingeschränkt hätten. Schließlich seien in der Auftragsbekanntmachung auch alle verbundenen Unternehmen als Auftraggeber angeführt, wobei der Bedarf nur bei der Ö AG und eventuell einem weiteren Konzernunternehmen bestünde. Der Nachprüfungsantrag des Bieters über die Anfechtung der Ausschreibungsunterlage wurde sodann zurückgewiesen. Der Bieter klagte vor den Zivilgerichten auf Ersatz der Beteiligungskosten am Vergabeverfahren. Die Kosten seien im Nachprüfungsverfahren entstanden, um die „rechtswidrigen und diskriminierenden Ausschreibungsbedingungen zu beseitigen“. Der Bieter hat mehrere Vergaberechtswidrigkeiten aufgezeigt und im zivilgerichtlichen Verfahren vorgebracht.