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11.5.2 Schadenersatzpflicht des Bieters aufgrund eines ausschreibungswidrigen Angebots
OGH 25.11.2021, 3 Ob 131/21t
Sachverhalt
Der Auftraggeber führte ein Vergabeverfahren zum Abschluss eines Rahmenvertrags über Wartungs- und Reparaturarbeiten für Tore, Schranken- und Parkeranlangen durch. Die Ausschreibung erfolgte in mehreren Losen. Der Auftraggeber nahm keine Teilnahmelimitierung, jedoch eine Zuschlagslimitierung vor. Ein Bieter sollte nicht mehr als maximal zwei Lose erhalten. Der Unternehmer A legte Angebote für insgesamt vier Lose; in allen vier Losen war er Billigstbieter. Die Bieter wurden in der (bestandsfesten) Ausschreibungsunterlage dazu verpflichtet, binnen vierzehn Kalendertagen ab Aufforderung durch den Auftraggeber ein Sicherstellungsmittel vorzulegen, andernfalls ein Zuschlag nicht erfolgen könne. Der Unternehmer A erhielt eine Zuschlagsentscheidung zugunsten von zwei Losen; er konnte jedoch das geforderte Sicherstellungsmittel für beide Lose nicht beibringen. Die Angebote des Unternehmers A wurden in weiterer Folge ausgeschieden. Die Ausscheidensentscheidungen blieben unangefochten. Die Lose wurden an die zwei (ursprünglich) zweitgereihten Bieter vergeben.