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Redaktion FORUM Media - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.2.3 Schwellenwerte bei Bauaufträgen

Der Schwellenwert für Bauaufträge bzw Baukonzessionsverträge beträgt (seit 01.01.2026) • [Fußnote: Gemäß der unmittelbar anwendbaren Delegierten Verordnung (EU) 2025/2152. EUR 5,404.000,– (netto). Dieser Schwellenwert ist für die Unterscheidung in Ober- bzw Unterschwellenaufträge maßgeblich und gilt sowohl im klassischen Bereich als auch im Sektorenbereich (§ 12 Abs 1 Z 4 BVergG 2018; § 185 Abs 1 Z 2 BVergG 2018).

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