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Dokument-ID: 1236070
2.2.3 Schwellenwerteverordnungen der Europäischen Kommission
Aufgrund internationaler Verträge, insbesondere des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen im Rahmen der Uruguay-Runde, überprüft und adaptiert die Europäische Kommission durch Verordnung die Schwellenwerte in den Vergaberichtlinien und setzt die Schwellenwerte entsprechend dem Wechselkurs des Euro über oder unter die bis dahin bestehenden Werte.