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7.9.3 Skonto
Von der Nachlassgewährung ist die Gewährung eines Skontos zu unterscheiden. Der Skonto ist ein Rabatt in Form eines prozentuellen Preisnachlasses. Gewährt wird ein Skonto meist bei Bezahlung einer Rechnung vor dem eigentlichen Fälligkeitstermin, meist innerhalb einer recht kurzen Frist. Durch die Gewährung eines Skontos bei Begleichung der Rechnung innerhalb einer gewissen Frist, entstehen faktisch zwei Zahlungsfristen für den offenen Betrag. Bei ungenütztem Verstreichen der Zahlungsfrist, innerhalb derer der Preisnachlass eingeräumt wurde, wird der Rechnungsbetrag in voller Höhe – also ohne Skonto – fällig.