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7.13.5 Variantenangebote
Vom Alternativangebot oder Abänderungsangebot ist das Variantenangebot zu unterscheiden. Das Variantenangebot ist ein Angebot, das auf einer Ausschreibungsvariante des öffentlichen Auftraggebers beruht (§ 2 Z 39 BVergG 2018), während Alternativangebote auf eigener Initiative des Bieters beruhen.