© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1242382

Beatrix Lehner - Georg Streit | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.2.2 Vergabevermerk

Den öffentlichen Auftraggeber trifft nach der Beendigung eines Vergabeverfahrens die Verpflichtung, einen Vergabevermerk zu verfassen. Dieser hat den Namen und die Anschrift des öffentlichen Auftraggebers, den Gegenstand und Wert des Auftrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems, die Namen der berücksichtigten Bieter und die Gründe für ihre Auswahl, die Namen der Bieter und die Gründe für ihre Ablehnung sowie die Namen der Bieter, deren Angebote ausgeschieden wurden, und die Gründe für deren Ausscheiden, den Namen des erfolgreichen Bieters und die Gründe für die Auswahl seines Angebots, im Fall von Rahmenvereinbarungen auch den Anteil, den der erfolgreiche Bieter an Dritte weiterzugeben beabsichtigt, und bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens, eines wettbewerblichen Dialogs oder eines nicht offenen Verfahrens ohne vorherige Bekanntmachung auch die Begründung für die Wahl dieser Verfahrensarten zu enthalten.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Vergaberecht für die Praxis in unserem Shop! Zum Shop