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Jacqueline Kachlyr-Poppe - Beatrix Lehner | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.6.1 Verzerrung des Wettbewerbs – unabhängig von der Vereinbarung

EuGH 15.09.2022, C-416/21 „J. Sch. Omnibusunternehmen“

Sachverhalt

Der Landkreis Aichbach-Friedberg veröffentlichte im Dezember 2019 eine Auftragsbekanntmachung über die beabsichtigte Vergabe von Busverkehrsdiensten. Am Vergabeverfahren beteiligten sich sowohl „J“ (ein unter seiner Firma auftretender Kaufmann) als auch „K. Reisen“ (eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Geschäftsführer und Alleingesellschafter „J“ ist). Im Februar 2020 legten „J“ und „K. Reisen“ – jeweils durch die Person des „J“ – ein Angebot. Im November 2019 war über das Vermögen des „J“ das Insolvenzverfahren eröffnet worden; der Insolvenzverwalter genehmigte die Angebotsabgabe. In seinem Angebot gab „J“ an, dass über sein Unternehmen kein Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt wurde. Im April 2020 wurden die Angebote von „J“ und „K. Reisen“ aus dem Vergabeverfahren ausgeschieden; dies wurde mit einem Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln begründet. Es erfolgte die Mitteilung, dass der Auftrag an die „E. GmbH & Co. KG“ vergeben werden soll.

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