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3.2.4 Vorbehalte zugunsten sozialer und beruflicher Integration und von partizipatorischen Organisationen
Ein Sonderproblem des lauteren Wettbewerbs betrifft die Teilnahme von Betrieben der öffentlichen Hand oder aus öffentlichen Geldern subventionierten Bietern, die idR zu Preisen anbieten können, die (weit) unter den Marktpreisen liegen. So unbefriedigend diese Situation für die marktwirtschaftlich kalkulierenden Konkurrenten ist, sie ist grundsätzlich nicht mit den Mitteln des Vergaberechts bekämpfbar. Lediglich eine gemäß den beihilferechtlichen Bestimmungen unzulässige Beihilfe, deren Rückzahlung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der betreffenden Einrichtung gefährdet, kann zum Ausscheiden dieses Bieters führen (siehe EuGH 7.12.2000, Rs C-94/99 – ARGE Gewässerschutz). Zu prüfen ist auch ein allfälliger Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.